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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Iwan - Stempel- und Schilderfabrik e-commerce

§ 1  Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Auftraggeber und der Firma Iwan als Auftragnehmer in ihrer zum Zeitpunkt gültigen Fassung; dieses gilt auch bei zugeleiteten Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers.

(2) Die aktuell gültige Fassung kann jederzeit bei Iwan angefordert werden und ist zudem unter www.iwan.de im Internet sichtbar. Der Auftraggeber erkennt dieses durch Auftragserteilung oder Entgegennahme der Lieferung an.

(3) Abweichende und/oder ergänzende Bedingungen sind nur wirksam, wenn diese zuvor schriftlich vereinbart werden; das gilt auch für den Fall, dass unsere Lieferung oder Leistung trotz abweichender oder entgegenstehenden Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausgeführt wird.

(4) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und Iwan.

§ 2  Vertragsabschluss

(1) Alle Onlineshop-Angebote sind freibleibend; sie stellen keine bindenden Angebote dar. Die Eingangsbestätigung einer Bestellung dient zunächst nur der Information des Auftraggebers und kann nicht als Annahme im kaufrechtlichen Sinn gewertet werden.

(2) Ein Kaufvertrag kommt unabhängig von der Art des Bestellweges erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch konkludente Warenlieferung zustande. Eine hiervon abweichende Regelung muss zuvor schriftlich vereinbart sein.

(3) In Einzelfällen behalten wir uns das Recht vor, eine Bestellung abzulehnen (z.B. wegen mangelnder Bonität des Auftraggebers, Nichtverfügbarkeit der Ware etc). Bei Nichtverfügbarkeit der Ware wird der Kaufpreis wieder erstattet.

(4) Produktänderungen durch techn. Weiterentwicklungen, Modellwechsel etc. bleiben vorbehalten; Farben im Webshop können von den Originalfarben der Produkte abweichen.

(5) Bei den Bestellungen im Webshop kann der Auftraggeber die gewünschten Produkte in einem virtuellen Warenkorb sammeln und sich zunächst von der Richtigkeit in Hinblick auf Menge, Preis und Text überzeugen. Durch Anklicken des Button „Bestellung abschließen“ wird anschließend eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ausgelöst.

(6) Auch bei Aufträgen die eine Lieferung an Dritte beinhalten, gilt der Besteller als Auftraggeber.

(7) Unsere Verkaufsmitarbeiter sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen.

§ 3 Preisgestaltung

(1) Maßgeblich sind die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Alle Preise sind in € angegeben; Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.

(2) Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise setzen voraus, dass die bei der Angebotsabgabe zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk;  ausschließlich Porto, Verpackung, Versicherung und sonstigen Versandkosten, sowie zuzüglich der Mehrwertsteuer in der gesetzlich geltenden Höhe.

(3) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden dem Auftraggeber berechnet. Hierzu gehören auch Korrekturabzüge, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

(4) Entwürfe, Korrekturabzüge, Probesatz sowie die Änderung angelieferter/ übertragener Daten die auf Veranlassung des Auftraggebers vorzunehmen sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z.B. per ISDN)

(5) Bei individuellen Sonderanfertigungen (Etiketten, Schilder etc.) behalten wir uns produktionsbedingt eine handelsübliche Mehr- oder Minderlieferung in Höhe von 10% vor, ohne dass hieraus ein Anspruch auf Nachlieferung oder Rechnungskürzung abgeleitet werden kann – berechnet wird die jeweils gelieferte Menge.

(6) Die im Webshop ausgewiesenen Preise beziehen sich auf die dort angegebenen Mengeneinheiten. In den Abbildungen vorhandenes Dekomaterial ist nicht im Preis inbegriffen.

§ 4 Lieferungen und Leistungen

(1) Es gelten die im Webshop angegebenen Liefertermine, wobei der Auftragnehmer bemüht ist, diese genannten Liefertermine nach Möglichkeit einzuhalten. Eine etwaige ausdrücklich vereinbarte verbindliche Lieferzeit beginnt erst nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Informationen, wobei sich der Fristbeginn nach § 187 BGB richtet.

(2) Die Lieferfrist bemisst sich nach Arbeitstagen, sie ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Fristablauf unser Auslieferungslager verlassen hat oder wir unsere Leistungsbereitschaft mitgeteilt haben. Bei vereinbarter Zahlung per Vorkasse wird die Lieferung erst nach Gutschrift des Rechnungsbetrages auf unser Konto an Post, Paketversender oder Spediteur übergeben.

(3) Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt hiervon unberührt.

(4) Unvorhersehbare Betriebsstörungen sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers, (z. B. Streik, Naturkatastrophen) sowie alle Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen

(5) Mit Übergabe der Sendung an ein Transportunternehmen unserer Wahl (z.B. Post oder Paketversender) geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

Liegt ein Transportschaden vor, muß der Kunde etwaige Ansprüche unmittelbar beim Frachtführer geltend machen und den Auftraggeber gleichzeitig davon in Kenntnis setzen.

(6) Es gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie, hiernach verbleiben die bei der Anfertigung des Endproduktes anfallenden Zwischenerzeugnisse (z.B. Daten, Filme etc.) beim Auftragnehmer. Eine Archivierung erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung.

(7) Waren, die als auftragsbezogene Sonderanfertigung nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Kundenbedürfnisse zugeschnitten sind, können weder verändert, noch erweitert oder begrenzt werden. Gleiches gilt für Waren die bereits hergestellt oder versendet wurden.

(8) Bei Anlieferung von Datenträgern sowie bei Datenübertragung durch den Auftraggeber oder einem eingeschalteten Dritten, besteht keinerlei Prüfungspflicht des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat vor Übersendung jeweils entsprechende Schutzprogramme für Computerviren nach dem derzeitigen Stand der Technik einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Bei offensichtlich nicht verarbeitungsfähigen oder nicht lesbaren Daten wird der Auftraggeber informiert. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen

§ 5 Verpackungs- und Versandkosten

(1) Der Versand erfolgt ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers durch Übergabe der Ware an Post, Spediteur oder Frachtführer; Verpackungs- und Versandkosten werden berechnet; dieses gilt auch dann, wenn Iwan die Versandkosten übernommen hat. Sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht, bleibt die Wahl von Verpackung, Versandweg und Transport dem Auftragnehmer überlassen; vorstehendes gilt auch für den Fall von Teillieferungen.

(2) Sofern es für eine zügige Abwicklung sinnvoll erscheint, behalten wir uns Teillieferungen vor. Dieses gilt insbesondere für den Fall, dass verschiedene Produkte bestellt wurden, deren Lieferzeiten stark voneinander abweichen.

(3) Ein Versand ins Ausland erfolgt nur gegen unwiderrufliches Akkreditiv oder gegen Vorkasse. Nachnahmelieferungen bleibt vorbehalten.

(4) Es ist dem Kunden freigestellt eine Versicherung gegen Transportschäden abzuschließen.

(5) Lieferungen ab einem Bestellwert von netto 100,- € erfolgen innerhalb Deutschlands (ohne Inseln) versandkostenfrei. Versandkosten für die deutschen Inseln sowie für das europäische Ausland teilen wir auf Anfrage gerne mit.

§ 6 Zahlungen

(1) Unsere Lieferungen erfolgen gegen Vorkasse, Lastschrift, Nachnahme oder Zahlung per Paypal. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung angenommen.

(2) Wir liefern bei registrierten Kunden gerne gegen Rechnungsstellung oder nach Vereinbarung auch gegen monatliche Sammelrechnung. Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tagen netto ohne Abzug kostenfrei zahlbar, ohne dass es auf den Erhalt der Lieferung und/oder Leistung ankommt; monatliche Sammelrechnungen sind innerhalb von 8 Tagen netto auszugleichen. Zahlungen gelten als erfolgt, wenn wir über den Rechnungsbetrag vorbehaltlos verfügen können.

(3) Sofern Lieferungen gegen Lastschrift erfolgen sollen, benötigen wir zunächst entsprechende Informationen per E-Mail oder Telefax unter Angabe Ihrer Bankverbindung. Bei nicht eingelösten Lastschriften berechnen wir 8,- € an Bank- und Bearbeitungsgebühren.

(4) Bei Zahlungsverzug können, auch wenn eine Stundung vereinbart war, Verzugszinsen in Höhe der jeweils von den Banken für laufende Kredite berechneten Zinssätze und Spesen in Rechnung gestellt werden. Der Auftraggeber befindet sich auch ohne besondere Mahnung in Verzug, sobald er das oben genannte Zahlungsziel überschreitet. Die Nichteinhaltung des Zahlungszieles hat die sofortige Fälligkeit aller offenstehenden Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit zur Folge. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, sofortige Sicherheitsleistung für alle offenen Forderungen ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Fälligkeit zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

(5) Kommt der Auftraggeber einer Zahlungsaufforderung des Auftragnehmers trotz bereits überschrittenem Zahlungsziel nicht nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, in Arbeit befindliche Aufträge zu stornieren, bislang angefallenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen und unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren auf Kosten des Auftraggebers zurückzufordern. Gleiches gilt, wenn die Erfüllung eines Zahlungsanspruches wegen einer bekanntgewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet erscheint. Die Möglichkeit einer besonderen Vereinbarung betreffend der Verlängerungen von Zahlungszielen bleibt hiervon unberührt.

(6) Der Auftragnehmer behält sich die Verrechnung der von dem Auftraggeber geleisteten Zahlungen vor, wobei geleistete Zahlungen auf ältere Forderungen angerechnet werden können. Im Übrigen erfolgt die Verrechnung von geleisteten Zahlungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gem. § 367 BGB.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Auftragnehmers bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Bestellung resultierender Forderungen (erweiteter Eigentumsvorbehalt). Hiervon sind auch alle zukünftigen Lieferungen betroffen, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Waren dürfen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußert bzw. verwendet werden. Kommt der Auftraggeber nach Ablauf des Zahlungsziels trotz erfolgter Mahnung und Nachfristsetzung seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, die gelieferten Waren herauszuverlangen. Der Besteller ist in diesem Fall zur Herausgabe auf seine Kosten verpflichtet.

(2) Der Auftraggeber tritt bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus dem Weiterverkauf gegen seine Abnehmer erwachsen; er bleibt jedoch widerruflich zur Einziehung ermächtigt; Iwan nimmt die Abtretung bereits jetzt an. Auf Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abtretung der Forderung schriftlich vorzunehmen, die Einzugsermächtigung zu bescheinigen und die Abtretung der Forderung gegenüber dem Dritten bekanntzugeben.

(3) Werden an den Besteller gelieferte Waren durch Verarbeitung oder Verbindung wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache, so gilt ohne Rücksicht darauf, welche Sache als Hauptsache anzusehen ist als vereinbart, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer Miteigentum im Sinne des § 947 Abs. 1 BGB überträgt und die Sache für denselben mit in Verwahrung behält.

(4) Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die dem Auftragnehmer nicht gehören, weiterveräußert, so gilt die Forderung des Auftraggebers gegen seinen Abnehmer in Höhe des zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.

(5) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Auftraggeber ist unzulässig, solange die Ware nicht bezahlt ist. Bei Pfändungen, Beschlagnahme, sonstigen Maßnahmen Dritter oder bei Untergang der Ware ist der Besteller verpflichtet, dem Auftragnehmer hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen.

§ 8  Gewährleistung und Haftung

(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 433 ff. BGB, wobei die Gewährleistung nur für solche Mängel gilt, die bei einem ordnungsgemäßen Gebrauch der Ware auftreten. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel oder Schäden, die durch natürliche Abnutzung, unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Besteller selbst oder durch Dritte entstanden sind.

(2) Die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie die zur Korrektur übersandten Vorerzeugnisse sind vom Auftraggeber grundsätzlich sorgfältig zu prüfen. Nach Korrekturfreigabe geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Auftraggeber über. Hiervon ausgenommen sind Fehler, die sich nach einer Korrekturfreigabe beim Produktionsprozess ergeben.

(3) Offensichtliche Mängel, die sich auch auf den Umfang der Lieferung (Menge/Stückzahl/Falschlieferungen) beziehen, müssen innerhalb einer Frist von einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt und gerügt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Nachricht, wobei der Auftraggeber die Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen trägt.

(4) Dem Auftragnehmer steht das Recht zur Prüfung der beanstandeten Ware zu; hierfür ist eine angemessene, branchenübliche Frist einzuräumen. Rücksendungen haben grundsätzlich frei zu erfolgen – unfreie Sendungen werden nicht angenommen.

(5) Ist die gelieferte Ware oder Leistung mangelhaft oder fehlt der gelieferten Ware/Leistung zum Zeitpunkt der Übergabe an den Auftraggeber eine zugesicherte Eigenschaft, so wird der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche im Rahmen der Nacherfüllung den Mangel beseitigen oder eine Ersatzlieferung vornehmen. Bei Verbrauchern besteht dieses Wahlrecht, sofern die jeweils gewählte Art der Nacherfüllung für den Auftraggeber zumutbar ist.

(6) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftragnehmer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Preis angemessen herabsetzen.

(7) Die Haftung des Auftragnehmers erlischt, wenn Nacharbeiten, Bearbeitungen oder sonstige Veränderungen ohne Zustimmung bzw. Freigabe des Auftragnehmers vorgenommen werden. Der Auftraggeber ist nur dann berechtigt, erforderliche Nachbesserungsarbeiten durch Dritte vornehmen zu lassen, wenn die Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer endgültig ablehnt wird.

(8) Der Auftragnehmer schließt eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern hieraus keine Schäden an Gesundheit und Leben oder aber Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz resultieren. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche - gleich welcher Art - gegenüber dem Auftragnehmer ausgeschlossen; hiervon ausgenommen bleibt jedoch eine Haftung aufgrund vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhaltens, wobei der eingetretene Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen ist – gleiches gilt auch für den Ersatz von vergeblichen Aufwendungen.

(9) Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, Vermögensschäden), es sei denn, er habe gegenüber dem Besteller schriftliche Zusicherungen gemacht, welche diesen gerade gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern soll.

(10) Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird die Haftung auf vorhersehbare vertragstypische Schäden begrenzt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen müssen spätestens 4 Monate nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise geltend gemacht werden.

(11) Schadenersatzforderungen wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Ein Schadensersatz ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt

(12) Hinsichtlich der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gilt die gesetzliche Regelung, wobei sich die Gewährleistungsfrist im Falle einer Nachbesserung um den Zeitraum verlängert, den die Nachbesserungsarbeiten in Anspruch nehmen.

(13) Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer stehen nur unmittelbar dem Auftraggeber zu, diese sind nicht abtretbar.

(14) Bei farbigen Reproduktionen lassen sich geringfügige Abweichungen vom Original nicht vermeiden; diese stellen keinen Mangel dar und können nicht beanstandet werden. Dieses gilt auch für den Vergleich zwischen anderen Vorlagen (z. B. Digital-Proofs, Andrucken) und dem fertigen Endprodukt.

(15) Vorstehende Bedingungen gelten auch für die Haftung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 9  Rücktrittsrecht des Kunden

(1) Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Auftragnehmer die Gesamtleistung unmöglich ist. Bei einer Teilleistung kann der Auftraggeber nur in dem Umfang vom Vertrag zurücktreten, in welchem die Leistung unmöglich ist.

(2)  Sofern sich der Auftragnehmer in Verzug befindet und die geschuldete Leistung trotz Nachfristsetzung und Androhung einer Nichtabnahme nicht erbracht wird, kann der Auftraggeber ebenfalls vom Vertrag zurücktreten.

(3)  Ansonsten sind im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit weitergehende Ersatzansprüche des Auftraggebers einschließlich Kündigungs- und Rücktrittsrechte ausgeschlossen.

§ 10  Widerrufsrecht

(1) Der Verbraucher besitzt das Recht, seine Vertragserklärung innerhalb eines Monats ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf kann in Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) oder, wenn die Ware vor Fristablauf überlassen wird, durch Rücksendung der Ware erfolgen. Der Widerruf ist zu richten an Firma Iwan, Duisburger Str. 130, 46049 Oberhausen, wobei die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Ware/Sache zur Fristenwahrung ausreicht.

(2) Dieses Rückgaberecht setzt voraus, dass die Waren ohne Gebrauchsspuren in Originalverpackung und in angemessener Zeit bei uns eingehen.

(3) Ein Widerrufsrecht ist in den folgenden Fällen ausgeschlossen:

  • bei Waren, die als auftragsbezogene Sonderanfertigungen nach Kundenspezifikation angefertigt wurden und/oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. (z.B. Anschriftenstempel,  Namensschilder, individuelle Beschriftungen).
  • bei Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können.

(4) Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die empfangenen Leistungen beiderseits zurückzugewähren; ggfls. gezogene Nutzungen (Zinsen etc.) sind herauszugeben. Kann die empfangene Leistung nicht, nur teilweise, oder in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, ist der Verbraucher insoweit ggf. zum Wertersatz verpflichtet.

(5) Bei der Überlassung von Sachen gilt dieses nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.

(6) Eine Verpflichtung zum Wertersatz kann vermieden werden, wenn der Besteller die Sache nicht wie sein Eigentum behandelt und in Gebrauch nimmt, sondern alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt kann.

(7) Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sofern die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache den Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt, sind die Kosten der Rücksendung vom Besteller zu tragen. Das gleiche gilt bei einem höheren Preis, wenn zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung, bzw. eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht ist; anderenfalls ist die Rücksendung für kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Auftraggeber abgeholt.

(8) Erstattung von Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen zu erfüllen, wobei als Fristbeginn die Absendung der Widerrufsbelehrung oder der Sache anzusehen ist – beim Auftragnehmer gilt als Frist der Empfang.

§ 11  Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht

(1) Sofern der Auftraggeber durch eigene Angaben, Unterlagen, Entwürfe oder Anweisungen Produktionsvorgaben erteilt, übernimmt er die Gewähr dafür, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden. (z.B. Gebrauchsmuster, Patente, Schutz- und Urheberrechte). Er stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer solchen Rechtsverletzung entstehen und ist verpflichtet, die Kosten zu ersetzen, die wegen einer möglichen Rechtsverletzung entstehen.

§ 12  Datenschutz

(1) Unsere Angebots- und Auftragsabwicklung erfolgt mittels elektronischer Datenverarbeitung. Der Auftraggeber erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verwaltung und Verarbeitung der im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen Daten. Alle Kundendaten werden nur in dem Umfang verarbeitet und gespeichert, wie sie notwendig sind, um die vertragsgegenständliche Leistung zu erfüllen – die einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) werden hierbei beachtet.

(2) Mit Eröffnung eines Kundenkontos willigt der Auftraggeber ein, dass seine Bestands- und Nutzungsdaten gespeichert werden. (Name, Anschrift, E-mailadresse, Bankverbindung Passwort etc.).

(3) Die für die Lieferung notwendigen Daten werden dem beauftragten Versandunternehmen zur Verfügung gestellt.

(4) Sofern Lieferungen auf Rechnung erfolgen, behalten wir uns das Recht zur Bonitätsprüfung durch eine Wirtschaftsauskunft (z.B. Creditreform) vor. Es wird ausdrücklich versichert, dass personenenbezogene Daten unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften nicht an Dritte weitergereicht werden.

(5) Die Nutzung unserer Online-Shops erfolgt mit dem Einsatz von Cookies. Der Kunde kann damit verschiedene Artikel in den virituellen Einkaufskorb legen, sich weiter auf der Website umsehen, um anschließend alle Artikel zusammen online zu kaufen. Es wird ein Sessions-Code und ggfls. die Kunden-ID gespeichert. Hierdurch kann der Nutzer als registrierter Kunde erkannt werden.

(6) Dem Auftraggeber steht jederzeit das Recht zu, die Löschung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, wobei die Aufbewahrungsfristen der handels-, steuerrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Daten vom Auftragnehmer zu beachten sind.

§ 13  Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse der Sitz des Auftragnehmers in Oberhausen/Rhld. Es gilt ausschließlich deutsches Recht; die Geltung von EU- oder UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen; dieses gilt auch bei einem internationalen Warenkauf.

§ 14  Sonstiges

Die Vertragssprache ist deutsch. Ein Zurückbehaltungs- und/oder Aufrechnungsrecht  des Auftraggebers kann nur geltend gemacht werden, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch Iwan anerkannt wurden. Desweiteren kann die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur erfolgen, wenn ein Gegenanspruch gem. § 273 BGB aus demselben Vertragsverhältnis entstanden ist.

(Stand 01. November 2014)